Erb- und Familienrecht

 

Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche des Notars ist die Tätigkeit als Beauftragter des Gerichts (Gerichtskommissär). Die Abwicklung von Verlassenschaften ist die Aufgabe des Notars, der hierfür über besondere Qualifikationen verfügt und im Auftrag der Gerichte hoheitliche Befugnisse ausübt.

Im Verlassenschaftsverfahren setzen wir alle wichtigen Verfahrensschritte für Sie, wie die Errichtung der Todesfallaufnahme, die Einholung aller wichtigen Informationen bei Banken, Versicherungen, Spitälern oder im Grundbuch/Firmenbuch, die Entgegennahme der Erbantrittserklärung, die Durchführung einer mündlichen Abhandlung und die Vorbereitung der Gerichtsbeschlüsse. Während des Verfahrens klären wir alle Parteien über ihre Rechte und Pflichten auf und sorgen für die Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche.

Das Testament

Um Streitigkeiten zu vermeiden, raten wir Ihnen zur Errichtung eines Testamentes. Ohne eine letztwillige Anordnung wird Ihr Vermögen aufgrund des Gesetzes an die Hinterbliebenen verteilt. Doch die gesetzliche Erbfolge entspricht selten dem Willen des Erblassers. Nur ein Testament stellt sicher, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird. Profitieren Sie daher von unserer Erfahrung, um Ihren Willen klar anzuordnen. Damit Ihr Testament im Todesfall auffindbar und verfügbar ist, registrieren wir jedes Testament im Zentralen Testamentsregister des Österreichischen Notariats.

Vermögensvorsorge

Wenn Sie daran denken Ihr Vermögen zu übertragen, helfen wir Ihnen bei der Durchführung. Ob Sie beabsichtigen zu vererben oder zu verschenken, wir verfügen über die notwendige Erfahrung Sie in dieser persönlichen Entscheidung zu unterstützen und Ihnen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Wir haben den Überblick, ob eine Schenkung oder eine Übergabe sinnvoll ist, wie Sie Steuervorteile in einer Stiftung nutzen und Ihr Vermögen Ihrer Familie erhalten.

Familienrecht

Rechtsfrieden ist unschätzbar, vor allem in der Familie. Daher ist in familiären Angelegenheiten Rechtssicherheit und Diskretion besonders wichtig.

Wir können für Sie durch notarielle Urkunden klare Verhältnisse schaffen, wie z.B. durch:
  • Zustimmungserklärung zu einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung
  • Vaterschaftserklärung
  • Notarielle Regelung über die Aufteilung des ehelichen Vermögens bei einer Schei¬dung
  • Unterhaltsvereinbarung
  • Notarielle Ehepakte, Ehevereinbarungen
  • Regelung für Lebensgemeinschaften
  • Adoptionsvertrag
 

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wenn Sie geistig einmal nicht mehr in der Lage sind für sich selbst zu entscheiden, benötigen Sie Hilfe. Früher bedeutete das Entmündigung und später die Bestellung eines Sachwalters durch das Gericht. Daher raten wir Ihnen zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Daher sollten Sie sich rechtzeitig von uns beraten lassen.

Mit einer Patientenverfügung geben wir Ihnen die Chance für den Ernstfall bestimmte medizinische Behandlungen abzulehnen um damit nicht ungewollt einer Krankenanstalt ausgeliefert zu sein. Auch hier beraten wir Sie gern über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.