Immobilienrecht und Treuhandschaften

 

Rechtliche Begleitung von Unternehmen

Sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Immobilien können kostspielige Fehler begangen werden. Der Weg zum Notar ist billiger als eine nachfolgende Sanierung gemachter Fehler. Wir helfen Ihnen gerne auf Ihrem Weg zum Traumhaus!

Wir errichten für Sie die notwendigen Vertragsurkunden:
  • Kaufverträge
  • Tauschverträge
  • Miet- und Pachtverträge
  • Schenkungs- und Übergabsverträge
  • Dienstbarkeitsverträge
  • Wohnungseigentumsverträge
  • Verträge für Bauträger
  • Grundstücksteilungen
  • Errichtung von Pfand- und Darlehensurkunden, Schuldscheinen, Lastenfreistellungen
  • Einräumung von Vorkaufsrechten, Belastungs- und Veräußerungsverboten
  • Grundbuchanträge
 

Nach Vertragserrichtung übernehmen wir für Sie die treuhändige Abwicklung. Inmitten der verschiedenen Interessen sorgen wir als Treuhänder dafür, dass alle Vertragsparteien, die Ihnen zugesicherten Leistungen auch tatsächlich erhalten: Der Käufer überweist uns als Treuhändern das Geld auf ein Konto der Notartreuhandbank AG. Wir stellen daraufhin den Antrag auf grundbücherliche Durchführung des Vertrages. Erst wenn der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, wird das Geld an den Verkäufer weitergeleitet. Damit sind die Interessen beider Vertragsseiten optimal geschützt!

Die neutrale Stellung des Notars ist gerade bei Liegenschaftstransaktionen von unschätzbarem Vorteil. Wir beraten sämtliche Parteien unparteiisch und schaffen damit die Grundlagen für ein faires Vertragsverhältnis.