Vertragsrecht

 

Der Notar versteht sich als Vertragsverfasser und nicht nur, sondern auch als Beglaubigungs- oder Beurkundungsstelle. Als Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Autorität zur Errichtung öffentlicher Urkunden übertragen wurde, ist er geradezu prädestiniert für die Erstellung möglichst unparteiischer, objektiver und zur Streitvermeidung geeigneter Urkunden und Verträge.

In unserer Kanzlei liegt daher ein ganz wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Gebiet der Vertragsverfassung, sei es nunmehr im Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Liegenschaftsrecht oder Familien- und Steuerrecht.

Hiezu einige Beispiele:
  • Kaufverträge über Liegenschaften, Wohnungen und sonstige Gegenstände
  • Bauträgerverträge
  • Grundteilungsverträge
  • Miet- und Pachtverträge
  • Tauschverträge
  • Treuhandverträge
  • Schenkungs- und Übergabsverträge
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen
  • Adoptionsverträge und Erklärungen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung
  • Unternehmensgründungen, Umgründungen und Unternehmensübergaben
  • Gesellschaftsverträge
  • Protokollierung von Haupt- und Generalversammlungen
  • Schuldscheine oder Pfandbestellungen
  • Ehepakte, Ehevereinbarungen und Verträge zwischen Lebenspartnern
 

Bei zahlreichen der vorgenannten Verträge bedarf es neben der Urkundenerrichtung noch zahlreicher weiterer Vorkehrungen.

Beispielsweise:
  • der Einholung einer grundverkehrsrechtlichen Genehmigung,
  • der Überprüfung von Flächenwidmungen
  • der fachgerechten Antragstellung an das Grund- oder Firmenbuch
  • der fristgerechten Erstellung von Steuer- und Gebührenerklärungen
  • pflegschaftsgerichtliche Genehmigung
 

Nach unserem Verständnis als umfassender Vertragsrechtsdienstleister stehen wir Ihnen auch für diese Vorkehrungen gerne mit Rat und Tat zur Seite – ein Service, den nicht jeder – vermeintlich günstigere - Rechtsdienstleister bietet.