Barrierefreiheitserklärung
Die Öffentliche Notare Dr. Malin / Dr. Egel / Dr. Huber Partnerschaft ist bemüht, die von ihr betriebene Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG), BGBl. I Nr. 59/2019 in der geltenden Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die folgende Website: www.das-notariat.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vollständig vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.10.2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Oktober 2025. Hierbei wurden die Startseite sowie die Seiten „Immobilien“ „Unternehmen“, „Erbe & Familie“, „Beurkundungen online“, „Team“, „Kontakt & Anfahrt“, das Menü sowie das Impressum und die Datenschutzerklärung überprüft.
Einzelne Seiteninhalte werden bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit dieser Website ist uns ein großes Anliegen. Sollten Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung dieser Website haben, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen:
Öffentliche Notare Dr. Malin / Dr. Egel / Dr. Huber Partnerschaft
Schloßgraben 10
6800 Feldkirch
+435522/72792
office@das-notariat.at
www.das-notariat.at
Bei Kontaktaufnahmen via E-Mail bitten wir im Betreff "Meldung einer Barriere auf der Website" zu verwenden. Weiters bitten wir, das Problem detailliert zu beschreiben und die URL der betreffenden Website zu benennen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Kontaktaufnahme an die oben genannte Kontaktmöglichkeit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden.
Die FFG nimmt Beschwerden über ihr Kontaktformular auf elektronischem Weg entgegen.
Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des WZG, insbesondere auf Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren.